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Gastronomie

TSE-Kasse - ab 1. Oktober Pflicht in Deutschland!

TSE-Kasse - ab 1. Oktober Pflicht in Deutschland!

Die Ausrüstung von Kassensystemen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ist zentraler Bestandteil der Kassensicherungsverordnung. Das neue Gesetz ist seit diesem Jahr in Deutschland offiziell in Kraft und soll Manipulationen an Kassensystemen so gut wie unmöglich machen. Doch über die Fristen bei der Umrüstung auf eine TSE-Kasse herrscht Verwirrung.

 

TSE-Kasse: Verwirrung bei Fristen

Beim Thema TSE-Kasse kommt es seit einiger Zeit zu Missverständnissen. Etliche Gastronomen wissen aktuell nicht, bis wann genau sie denn jetzt eine TSE-Kasse benötigen.

Die Verwirrung ist nicht verwunderlich, wurden doch die ursprünglichen Fristen und Termine mehrfach verschoben. Denn: Nachdem zunächst nur wenige Anbieter eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung vorweisen konnten, wurde eine sogenannte Nichtbeanstandungsregelung erlassen. Danach wurde Betrieben eine letzte Frist zum Umrüsten auf eine TSE-Kasse bis zum 30.9.2020 eingeräumt.

Dann kam Corona und mit der Krise ein nie dagewesener Einbruch der Umsätze im Gastgewerbe. Um den krisengebeutelten Unternehmen in ihrer Not entgegenzukommen, verfügten einzelne Bundesländer nach und nach erneute Fristverschiebungen für die technischen Sicherheitseinrichtungen, in der Regel bis zum 31.3.2021.

 

Deadline 30.9. gilt nach wie vor!

Aufgrund der mehrfachen Fristverschiebungen sind derzeit viele Gastronomen überzeugt, mit dem Thema TSE-Kasse noch bis Ende März 2021 Zeit zu haben. Doch das ist ein Irrtum!

Die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Fristverlängerungen gelten nur für die tatsächliche Inbetriebnahme der TSE-Kasse. Die bisherige Deadline für die Anschaffung der technischen Sicherheitseinrichtung hingegen bleibt bestehen!

Im Klartext: Bis 30.9.2020 müssen Betriebe eine technische Sicherheitseinrichtung für ihre Kasse beauftragt, bestellt oder bereits im Einsatz haben. Prüft das Finanzamt hier nach und der Unternehmer hat keinen schriftlichen Nachweis darüber, drohen empfindliche Bußgelder.

Die Deadline gilt sowohl für Hardware-Geräte als auch Cloud-TSE. Eine Übersicht mit den unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer hat der DEHOGA Bundesverband auf seiner Website veröffentlicht.

 

Lightspeed mit Hardware- und Cloud-Lösung

Um die Kasse jetzt noch kurzfristig umzurüsten, bietet Lightspeed seinen Kunden zwei unterschiedliche Lösungen:

  • Epson TSE: Bei dieser Hardware-Variante handelt es sich um eine Plug & Play-Lösung, die gemeinsam mit Kooperationspartner Epson entwickelt wurde. Sie war eine der ersten verfügbaren und zertifizierten TSE-Lösungen für iPad-Kassensysteme überhaupt.
  • Cloud-TSE: Zusammen mit dem TSE-Experten Fiskaly hat das Unternehmen auch eine Lösung für die Cloud entwickelt und in sein iPad-Kassensystem implementiert. Der Vorteil der Software-Variante: Es entstehen keine Anschaffungskosten für Hardware-Geräte. Stattdessen wird die Cloud-TSE einfach online dazugebucht. Sie schlägt nur mit geringen monatlichen Kosten zu Buche.

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