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Gastronomie

Mehrwegpflicht 2023 für die Gastronomie: Was gilt zu beachten

Mehrwegpflicht 2023 für die Gastronomie: Was gilt zu beachten

Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine Mehrwegpflicht in der Gastronomie. Restaurants, Bar´s und Cafés, die einen Außer-Haus-Verkauf anbieten, müssen dann auch Mehrwegverpackungen anbieten. So lautet die Änderung des Verpackungsgesetzes (VerpackG2). Die sogenannte Mehrwegpflicht soll dazu beitragen, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und so die Umwelt zu schonen. Denn allein die Einwegverpackungen produzieren 770 Tonnen Müll täglich – allein in Deutschland! Doch jetzt stellt sich vielen Gastronomiebetreibern die Frage, wie die Mehrwegpflicht umzusetzen ist. Und, ist jeder Gastronom dazu verpflichtet, Mehrwegverpackungen anzubieten? Wir haben alle wichtigen Infos für Sie zusammengefasst.

  • Für welche Betriebe gilt die Mehrwegpflicht? 
  • Was bedeutet die Mehrwegpflicht für den Außer-Haus-Verkauf?
  • Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung? 
  • Umsetzung der Mehrwegpflicht
  • Welches Mehrweggeschirr ist geeignet?

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Für welche Betriebe gilt die Mehrwegpflicht? 

Die Mehrwegpflicht gilt für alle Gastronomiebetriebe mit einem Außer-Haus-Verkauf. eder Betrieb, der Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbietet, muss seit dem 1. Januar 2023 zusätzlich zu den Einwegverpackungen nun auch Mehrwegverpackungen anbieten. Dies betrifft also nicht nur Restaurants, Bars und Cafés, sondern auch Supermärkte, Tankstellen und andere Lieferdienste oder Lebensmittelgeschäfte. Doch hier gibt es eine kleine Ausnahme: Die Mehrwegpflicht gilt ausschließlich für größere Gastronomiebetriebe, die eine Verkaufsfläche von mehr als 80 m² und mehr als fünf Mitarbeiter beschäftigen. Im Umkehrschluss bedeutet dass, das z.B. Imbisse und Kioske nicht von der Mehrwegpflicht betroffen sind. 

Was bedeutet die Mehrwegpflicht für den Außer-Haus-Verkauf?

Ziel des neuen Gesetzes ist, dass der Einweg Verpackungsmüll reduziert und somit die Umwelt geschont wird. Wenn Sie als Gastronom zukünftig Mehrwegverpackungen anbieten, dann dürfen diese nicht teurer sein als Einwegverpackungen. Zudem dürfen Mehrwegverpackungen nicht in einem schlechteren Licht dargestellt werden, wie die derzeit bekannten Einwegverpackungen. Beispielsweise dürfen keine Rabatte für Essen oder Getränke auf den Einwegverpackungen angeboten werden. Zudem müssen für alle Portionsgrößen der Getränke Mehrwegbecher zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sollten Sie gut sichtbare und lesbare Informationen über Mehrwegverpackungen anbringen – im Rahmen ihrer Hinweispflicht. Beispielsweise auf Schildern oder Plakaten in Schaufenstern oder vor ihrem Geschäft.

Verkaufen Sie also Mehrwegverpackungen, so dürfen Sie für diese auch Pfand verlangen. Jedoch nur unter der Voraussetzung, dass Sie den Pfandbetrag bei Rückgabe wieder ausbezahlen. Dies hat den Vorteil, dass Gäste zu großer Wahrscheinlichkeit wieder zu ihnen kommen, wenn sie bereits eine Mehrwegverpackung von ihnen besitzen. Bringen Ihre Gäste eigene Behältnisse zum Abfüllen mit, so sind Sie als Gastronom dazu verpflichtet, diese anzunehmen und zu befüllen. 

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Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung? 

Damit sich die Mehrwegpflicht in der Gastronomie durchsetzt, wurden hohe Geldstrafen bei Missachtung festgelegt. Kommen Sie also der Hinweispflicht nicht nach, so droht ihnen eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro. Ignorieren Sie die Mehrwegpflicht und bieten Sie keine wiederverwendbaren Gefäße an, so droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.

Und das ist noch nicht alles: Es wird die Abschöpfung der zu Unrecht erzielten Gewinne und ein faktisches Vertriebsverbot angedroht. Das bedeutet, dass, solange keine Gegenmaßnahmen ergriffen wurden,  kein weiterer Verkauf stattfinden darf.

Wegen dieser drastischen Strafen sollten Gesetzesverstöße tunlichst vermieden werden. Stellen Sie also zu den Einwegverpackungen immer auch geeignete Mehrwegbehältnisse zur Verfügung und weisen Sie ihre Kunden auf die Mehrwegoption entsprechend den gesetzlichen Regelung hin.

Umsetzung der Mehrwegpflicht in der Gastronomie

Insgesamt gibt es vier Möglichkeiten, die Mehrwegpflicht umzusetzen. 

  1. Individualsystem: Mitbringen der eigenen Gefäße
  2. Inselsystem: Angebot von Mehrweggefäßen
  3. Verbundsystem: Zusammenschluss mehrerer Gastronomiebetriebe 
  4. Poolsystem: Mehrweggefäße von Drittanbieter nutzen

1) Individualsystem: Mitbringen eigener Gefäße

Das Individualsystem ist für Gastronomen vermutlich die günstigste Variante. Dadurch, dass Gäste ihre eigenen Gefäße zum Befüllen mitbringen, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Das bedeutet für den Gastronom, dass erkeine Mehrweggefäße anschaffen und auch keine Pfandrückgabe oder Reinigung organisieren muss. Ein großer Vorteil für den Gastronom ist, dass der Gast für die Reinigung der Gefäße selbst verantwortlich ist. 

Die Betriebskosten bleiben dadurch zwar gering, aber die Umsetzung ist etwas komplizierter als bei Einwegverpackungen. Jetzt fragen Sie sich warum? Als Gastronomieunternehmen sind Sie dafür verantwortlich, dass bei der Befüllung der mitgebrachten Gefäße keine Keime oder Verschmutzungen an die angebotenen Lebensmittel kommen. Die mitgebrachten Gefäße dürfen also nicht in die Nähe der Arbeitsfläche und schon gar nicht an die Lebensmittel gelangen.Sie müssen also eine extra Arbeitsfläche schaffen, auf der die Lebensmittel umgefüllt werden können. 

2) Inselsystem: Angebot von Mehrweggefäßen

Sollten Sie sich als Gastronom dafür entscheiden, Mehrweggefäße zur Verfügung zu stellen, so sind Sie auch für die Reinigung verantwortlich. Achten Sie bei der Auswahl der Gefäße darauf, dass sie für Lebensmittel geeignet sind. Ein Vorteil von betriebseigenen Mehrweggefäßen ist, dass Sie sie nach ihren Vorstellungen aussuchen und ggf. mit ihrem Unternehmenslogo bedrucken lassen können. Dadurch kann die Kundenbindung erhöht werden. Außerdem muss sichergestellt sein, dass sich die Behälter hygienisch einwandfrei reinigen und trocknen lassen. Der große Vorteil bei selbst bereitgestellten Mehrweggefäßen ist, dass Verunreinigungen großteils ausgeschlossen sind. Plus, ihre Gäste müssen nicht extra daran denken, welche mitzubringen.

Der Nachteil am Angebot von betriebseigenen Mehrweggefäßen sind die Anschaffungskosten. Dazu kommen die Rücknahme sowie die Organisation der Reinigung. Sie können für sich entscheiden, ob Sie die Mehrweggefäße kostenfrei oder gegen eine Pfandgebühr herausgeben.

3) Verbundsystem: Zusammenschluss mehrerer Gastronomiebetriebe 

Benachbarte Gastronomiebetriebe können sich bei der Mehrwegpflicht zusammenschließen und ein einheitliches Mehrwegsystem einrichten. Es ist eine Überlegung wert, ob man diese direkt mit einer Spülküche verknüpft. So kann das Mehrweggeschirr an einer zentralen Stelle zurückgegeben und direkt gesäubert werden. So können Sie sich die Kosten und den Aufwand teilen. Dies geht in der Regel jedoch nur, wenn Sie sich mit den umliegenden Gastronomen gut verstehen, bzw. wenn ausreichend Gastronomiebetriebe in der Nähe sind, die sich an diesem System beteiligen.

4) Poolsystem: Mehrweggefäße von Drittanbieter nutzen

Wenn Sie keine Zeit oder keine räumlichen Kapazitäten für die Einführung von eigenen Mehrweggefäßen haben, dann können Sie auf Drittanbieter zurückgreifen. Dieses nennt man Poolsystem. Hier entfallen die Anschaffungskosten für Mehrweggeschirr. Das Unternehmen, das diese Dienstleistungen anbietet, ist für die Überprüfung zuständig, ob die Gefäße für Lebensmittel geeignet sind. 

Sie können entscheiden, ob die Gefäße von Ihnenoder vom Anbieter desPoolsystems gereinigt werden sollen. Einzelne Poolsystem-Unternehmen bieten gegen Gebühr die Vermittlung eines externen Spüldienstes an. 

Derzeit gibt es mehrere Unternehmen, die Poolsysteme anbieten. Auf der Website „Essen in Mehrweg“ finden Sie eine Übersicht.

Welches Mehrweggeschirr ist bei der Mehrwegpflicht in der Gastronomie geeignet? 

Die Mehrwegpflicht für die Gastronomie wirft die Frage nach geeignetem Mehrweggeschirr und Mehrwegbechern auf. Nicht jedes Material ist für Lebensmittel geeignet. In Großhandelsbetrieben oder speziellen Gastronomiebedarf Geschäften finden Sie mittlerweile ein breites Sortiment von wiederverwertbarem Geschirr, Besteck und Gläsern. 

Achten Sie bei dem Kauf auf folgende Dinge: 

  • Hohe Hitzebeständkeit, um das Risiko an Schäden von Mehrwegverpackungen zu minimieren
  • 100%ige Auslaufsicherheit und ein luftdichter Verschluss für einen sicheren Transport
  • Frei von Schadstoffen
  • Platzsparendes Design erleichtert das Aufbewahren der Verpackungen
  • Das Mehrweggeschirr sollte natürlich spülmaschinenfest sein

Mehrweg ist der Schlüssel zum Erfolg

Vergrößern Sie Ihren ökologischen Fußabdruck z.B. durch den Einsatz von Mehrweggeschirr in Ihrem Gastronomiebetrieb. Sparen Sie Ressourcen und schonen Sie zugleich die Umwelt. Step by Step lautet hier das Motto! Wenn Sie nach und nach zu umweltfreundlichen Alternativen greifen, kommen Sie einer nachhaltigen Gastronomie immer näher und damit schonen Sie die Umwelt! Wenn Sie mehr zur plastikfreien Gastronomie erfahren möchten, dann lesen Sie unseren Blog zum Thema.  Es gibt kein richtig oder falsch – probieren Sie es einfach selbst aus! Sind Sie neugierig, wie Lightspeed Ihnen bei der Planung und Umsetzung einer plastikfreien Gastronomie helfen kann? Kontaktieren Sie noch heute einen unserer Experten und vereinbaren Sie einen Termin.

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