Alkohol online zu verkaufen ist gar nicht so schwer. Allerdings gibt es – anders als bei einem normalen Onlineshop –gesetzliche Bedingungen, die zu erfüllen sind. In diesem Blogbeitrag führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Gründung eines Online-Getränkeshops (zusätzlich zu einem physischen Spirituosenladen), erklären die Regeln und schließen mit Beispielen von inspirierenden Wein-Webshops ab:
- Schritt-für-Schritt-Plan, um einen Alkohol-Onlineshop zu eröffnen
- Leitfaden zum rechtssicheren Verkauf
- Beispiele für Alkohol-Webshops
Schritt-für-Schritt-Plan zur Eröffnung eines Online-Spirituosenladens
Sie möchten Alkohol online verkaufen? Dies ist kein Hexenwerk und kann schnell umgesetzt werden:
- Wählen Sie Ihren Firmennamen
- Entscheiden Sie sich für eine E-Commerce-Software
- Wählen Sie ein ansprechendes Onlineshop Design
- Füllen Sie Ihren Onlineshop mit Inhalt
- Verknüpfen Sie Ihren Onlineshop mit einem Zahlungsanbieter
- Fügen Sie Versandoptionen hinzu
- Laden Sie Ihre Produkte hoch
Entscheiden Sie sich für eine Einnahmequelle, die niemals schließt.
Mit einem passenden Onlineshop können Sie 24/7 Wein- und Spirituosen verkaufen.
1. Wählen Sie Ihren Firmennamen
Wenn Sie bereits eine Weinbar oder ein Spirituosengeschäft besitzen, möchten Sie wahrscheinlich Ihren Onlineshop danach benennen. Wenn Sie allerdings ein Jungunternehmer sind, müssen Sie sich zunächst einen guten Namen für Ihren Webshop ausdenken. In beiden Fällen ist es wichtig zu prüfen, ob der Domainname noch verfügbar ist, bevor Sie den Namen registrieren können.
2. Entscheiden Sie sich für eine E-Commerce-Software
Wählen Sie ein E-Commerce-Softwaresystem, das Ihren Anforderungen entspricht. Wenn Sie nicht so technisch versiert sind, ist es umso wichtiger, dass dieses Softwaresystem auch automatische Prüfungen und Updates für Sie durchführt.
Mit Lightspeed eCommerce müssen Sie sich darüber keine Gedanken machen. Darüber hinaus verwalten Sie Ihr Inventar, Sendungen, Marketing und Ihre Berichte von nur einer Plattform aus. Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie unser Onlineshop Baukastensystem.
3. Wählen Sie ein ansprechendes Onlineshop-Design
Alkohol online zu verkaufen ist nicht immer einfach. Daher sollte Ihr Onlineshop einladend aussehen und zeitgleich eine gute Benutzeroberfläche bieten. Wählen Sie ein Thema, bei dem Sie Ihre Produkte hervorheben können. Beispiele für Templates, die von Alkohol-Webshops favorisiert werden, sind Austin , Infinite und Access .
Sehen Sie sich hier Beispiele für Webshop-Designs aus anderen Branchen an.
4. Füllen Sie Ihren Onlineshop mit Inhalt
Jetzt ist es an der Zeit, Ihren Onlineshop mit Leben zu füllen. Beginnen Sie damit, Ihre Homepage aufzubauen – Ihr Online-Schaufenster, das nicht nur schick aussehen, sondern auch überzeugen muss. Als nächstes sind Ihre Produktseiten dran. Erstellen Sie beispielsweise Kategorien für Wein, Bier und Sherry – und eventuell Spirituosen.
Zusätzlich zu diesen Standardseiten gibt es eine Reihe weiterer wichtiger Seiten, wie die ‘Über uns’, ‘Versand und Rücksendungen’, die ‘FAQ’ , die ‘ Allgemeinen Geschäftsbedingungen ‘ und die Kontaktseite, die Sie im Auge behalten sollten. Und wie wäre es mit einer Blog-Seite, auf der Sie Hintergrundgeschichten zu den speziellen Getränken erzählen können, die Sie verkaufen?
5. Verknüpfen Sie Ihren Onlineshop mit einem Zahlungsanbieter
Ihre Kunden müssen die Produkte natürlich sicher bezahlen können. – verknüpfen Sie daher Ihren Onlineshop mit einem zuverlässigen Zahlungsanbieter.
6. Fügen Sie Versandoptionen hinzu
Wenn Sie alkoholische Getränke an Ihre Kunden versenden möchten, ist eine durchdachte Versandstrategie wichtig. Denken Sie sorgfältig über Versandoptionen, Materialien, Kosten, Anbieter und wie Sie das Alter Ihrer Kunden bei der Lieferung der Bestellung überprüfen können. Sehen Sie sich zum Beispiel Optionen von DHL an, um zu sehen, welche Versandmethode am besten zu Ihnen passt. Sie können den Versand auch via Dropshipping auslagern oder wenn Sie einen physischen Spirituosenladen haben, die bestellten Getränke in Ihrem Geschäft abholen lassen.
7. Laden Sie Ihre Produkte hoch
Ohne das Hochladen der Produkte macht der Start Ihres Onlineshops wenig Sinn. Es ist also an der Zeit, diesen letzten entscheidenden Schritt zu tun. Sie können Ihre Produkte auf zwei Arten hochladen: manuell über das Backoffice oder automatisch per Excel importieren. Bei der Import-Funktion benötigen Sie eine Liste mit Produktinformationen.
Sie möchten einen B2B-Onlineshop eröffnen sind sich aber noch in gewissen Punkten unsicher? Dann lesen Sie unseren Blog zu diesem Thema.
Finden Sie die eCommerce Plattform, die zu Ihren Bedürfnissen passt
Lesen Sie jetzt, welche Funktionen eine gute B2B-Webshop-Software mitbringen sollte, um die richtige Entscheidung für Ihr Unternehmen zu treffen.
Leitfaden zum rechtssicheren Verkauf
Online-Händler haben beim Verkauf von Alkohol und Spirituosen über einen Onlineshop gewisse rechtliche Anforderungen zu erfüllen wie zum Beispiel die gesetzlichen Anforderungen an die Typenbezeichnungen, die Pflicht zur Preisangabenverodrnung, Lebensmittelkennzeichnung und die jugendschutzrechtlichen Gestaltungsrichtlinen.
Typenbezeichnung
Die EU-Verordnung Nr. 110/2008 (EU-Spirituosenverordnung) besagt, dass die Etikettierung und Kategorisierung bestimmter Alkoholsorten und Spirituosen nur mit einem Typennamen versehen werden darf, was die inhaltlichen Mindestanforderungen für diese Sorte erfüllt. Genauere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesverband der deutschen Spirituosen-Industrie und Importeure.
Preisangabenverordnung (PAngV)
Die Preisangabenverordnung müssen Angaben wie, die geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile bereits beinhalten („inkl. MwSt.“). Zusätzliche Fracht-, Liefer- und Versandkosten oder sonstige Kosten müssen ebenfalls angegeben werden. Um eine Marktmanipulation zu vermeiden, hat der Gesetzgeber ein Regelwerk geschaffen, das bestimmt, wie Händler ihre Angebote preislich auszuzeichnen haben – die § 2 der Preisangabenverordnung (PAngV) regelt:
„Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, hat neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises gemäß Absatz 3 Satz 1, 2, 4 oder 5 anzugeben. Dies gilt auch für denjenigen, der als Anbieter dieser Waren gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt […]“
Lebensmittelkennzeichnung (LMIV)
Wer Alkohol über das Internet verkauft, muss Angaben über den Alkoholgehalt als auch über das Mindesthaltbarkeitsdatum geben. Beide Angaben müssen im gleichen Sichtfeld angebracht werden. Folgende Angaben fallen unter die Kennzeichnungspflichten:
- Ursprungsland oder der Herkunftsort
- Name oder die Firma und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers
- Nettofüllmenge des Lebensmittels
- Bezeichnung des Lebensmittels
- Nennung von Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen (z.B. „Enthält Sulfite“)
- gegebenenfalls die Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten
- bei Bedarf die Anweisungen für Aufbewahrung und/oder die Verwendung
- für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent: Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent (Das Symbol „% vol“ ist der Angabe anzufügen. Der Zusatz „Alkohol“ oder die Abkürzung „Alk.“ oder „alc.“ darf vorangestellt werden)
Eine Ausnahme gilt bei Wein, Likörwein, Schaumwein, aromatisiertem Wein und ähnlichen Getränken:
Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums ist nicht erforderlich bei Wein, Likörwein, Schaumwein, aromatisiertem Wein und ähnlichen Erzeugnissen aus anderen Früchten als Weintrauben sowie aus Weintrauben oder Traubenmost gewonnenen Getränken. Alle anderen Getränke müssen ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen. Die Angabe ist jedoch im Online-Handel insgesamt nicht erforderlich. Die Pflichtangaben sind auch online in den Artikelbeschreibungen aufzuführen.
Jugendschutzgesetz – Alkoholische Getränke
Laut § 9 des Jugendschutzgesetzs darf Bier und Wein in Deutschland an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden. Schnaps und andere hochprozentigen Alkoholika dagegen sind unter 18 Jahren tabu. Es gibt daher eine Altersgrenze, unabhängig davon, wie das Getränk verkauft wird: im Einzelhandel, online oder in der Gastronomie.
Verkäufer (online und im physischen Geschäft) müssen sicherstellen, dass sie keinen Alkohol an Kunden unter den oben genannten Altersgrenzen verkaufen. Sollten Sie diese Regelungen nicht einhalten, können sie dafür haftbar gemacht werden.
Im Zweifelsfall sollten Sie daher prüfen, ob die Person, die bei ihnen Alkohol kaufen möchte, das erforderliche Alter erreicht hat. Bitten Sie den Käufer, seinen Personalausweis vorzulegen. Als Verkäufer haben Sie immer das Recht, den Alkoholverkauf abzulehnen, sofern der Käufer den Nachweis nicht zeigen möchte oder angibt, er hätte seinen Personalausweis vergessen.
Auch Getränkeautomaten müssen mit einem Ausweisleser ausgestattet sein.
Wie Sie einen Alterscheck online durchführen können:
Tools zur Altersüberprüfung beim Online-Alkoholverkauf
In einem Online-Spirituosengeschäft ist die Altersüberprüfung komplizierter als in einem physischen Geschäft, aber nicht unmöglich. Die folgenden Maßnahmen können Ihnen dabei helfen, die Altersnachweise zu prüfen:
Klare Vereinbarungen
Vereinbaren Sie klare Richtlinien für Ihre Mitarbeiter und mit Ihren Lieferpartnern. Stellen Sie außerdem sicher, dass diese Regeln allen Beteiligten bekannt sind und strikt befolgt werden.
Popup zeigen
Viele Onlineshops die Alkohol verkaufen, nutzen Pop-up´s sobald Sie den Shop öffnen. Mit diesem Pop-Up bestätigt der Kunde, dass er volljährig ist. Somit liegt die Verantwortung nicht mehr beim Verkäufer, sondern von nun an bei dem Kunden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen
Sie können auch auf das Mindestalter in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen. Bitten Sie die Kunden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen und ihnen zuzustimmen, bevor Sie eine Bestellung aufgeben.
Altersprüfung bei Lieferung
Der Zusteller des Alkoholpakets kann bei der Alterskontrolle helfen, indem er das Paket nur dann ausliefert, wenn er einen gültigen Ausweis des Käufers gesehen hat. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Zusteller die Auslieferung ablehnen.
Beispiele für Alkohol-Webshops
Diese Lightspeed-Webshop-Kunden haben sehr unterschiedliche, aber allesamt schöne Onlineshops, um ihre Weine und Biere zu verkaufen. Lassen Sie sich hier inspirieren, bevor Sie Ihren eigenen Webshop erstellen.
Weine Verhofstede
Wijnen Verhofstede wählt ein ruhiges Template, um seine Weine gezielt hervorzuheben. Sie unterteilen ihre Kategorien in Weine, Spirituosen und Geschenkpackungen. Über die Homepage können Kunden auch eine Auswahl an Weinen einsehen
Rebellenweine
Rebel Wines verfügt über einen physischen Shop, eine Weinbar und einen Webshop. Sie verkaufen mehr als 130 verschiedene Weine, Biere und Cider, davon ein Großteil über den Webshop. Kunden können ganz einfach nach Weintyp und Land suchen, um eine gute Wahl zu treffen.
Weingut Heemstede
Wijnhuis Heemstede hat einen Produktbild fokusierten Webshop, was bedeutet, dass Kunden durch Bilder angesprochen werden was wiederum zum Kauf animiert. Auf der Homepage trennen sie klar zwischen Weiß-, Rot- und spanischen Weinen, damit Kunden schnell zum gesuchten Produkt gelangen. Darüber hinaus können Kunden bereits auf der Homepage eine Reihe von Weinen entdecken und über den Blog Hintergrundgeschichten lesen.
Dieser Blogbeitrag hat Sie inspiriert und Sie würden am liebsten noch heute mit einem eigenen Webshop starten und Alkohol online verkaufen? Sprechen Sie mit unseren Experten und lassen Sie sich ausführlich beraten.
Haftungsausschluss – Die Informationen in dieser Veröffentlichung sind allgemeiner Natur und nicht dazu gedacht, die Umstände einer bestimmten Person oder Organisation zu berücksichtigen. Obwohl wir uns bemühen, genaue und relevante Informationen bereitzustellen, können wir nicht garantieren, dass die Informationen in diesem Blog-Beitrag zum Zeitpunkt des Eingangs korrekt sind oder auch in Zukunft korrekt bleiben. Nichts in diesem Blog-Beitrag ist als rechtliche, finanzielle, steuerliche oder sonstige Beratung zu verstehen, und dieser Blog-Beitrag ist kein Ersatz für die Konsultation Ihrer eigenen professionellen Berater |
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